„Aufkommensneutralität“ bedeutet für den städtischen Haushalt, dass nach der Reform die Einnahmen in etwa gleich bleiben. In Friedrichshafen rechnet man mit Mindereinnahmen von 35.800 Euro.
Für Grundbesitzer ist die Aufkommensneutralität nicht in allen Fällen gegeben. Weil die Größe und Nutzung des Grundstückes zugrunde gelegt werden, zahlen Einfamilienhausbesitzer mehr. Für Besitzer von Eigentumswohnungen wird's günstiger.
Hier liest du die Fraktionserklärung von Jochen Reiter.
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"Haus und Grund Freiburg" schreibt zur Grundsteuerreform:
Ab 2025 wird die Grundsteuer in ganz Deutschland neu berechnet. Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 04.11.2020 ein Grundsteuergesetz verabschiedet. Es ist das erste vollständig eigene Steuergesetz für das Land. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt.
Die Bewertung basiert hier im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt. Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer erfolgt anschließend bei Anwendung der Steuermesszahl: Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent.
Was ist die Grundsteuermesszahl beziehungsweise der Grundsteuermessbetrag?
Mithilfe der Grundsteuermesszahl werden die Grundsteuerwerte an die neuen Verhältnisse angepasst. Die neue Steuermesszahl liegt bei 1,3 Promille. In der Einheitsbewertung waren es bis zu 3,5 Promille. Durch die Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl erhält man den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Aus ihm und dem jeweiligen Hebesatz ermitteln die Gemeinden die konkrete Grundsteuer.
Was ist der Hebesatz?
Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen vor Ort, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein.